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VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01 |
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- VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1368/01
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Mit Beschluss vom 10.9.2001 - 1 K 1368/01 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Freiburg den Beklagten, den Klägern vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache Duldungen zu erteilen.Weiter waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung die Gerichtsakten in den Verfahren der Kläger A 8 K 12037/95, 1 K 1797/00, 1 K 1367/01, 1 K 1368/01 und 1 K 1504/01.
Zwar hat der Beklagte den Klägern auf deren Antrag vom 26.10.1999 zunächst bis zum 20.8.2001 und dann zuletzt aufgrund der in dem Beschluss der Kammer vom 10.9.2001 - 1 K 1368/01 - ausgesprochenen Verpflichtung stets Duldungen erteilt, doch liegt in diesem Verhalten keine freiwillige Erfüllung des von den Klägern geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer Duldung.
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Die Erteilung einer Duldung ist ein Verwaltungsakt, dessen Regelung auf die förmliche Aussetzung der Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum gerichtet ist (BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3/97 -, BVerwGE 105, 232). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Insofern ist der Staat verpflichtet, die mit einer Abschiebung verbundenen Gefahren für das Leben und die Gesundheit eines Ausländers gegenüber den mit der zwangsweisen Vollstreckung der Ausreisepflicht verbundenen öffentlichen Belangen im Einzelfall abzuwägen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 19.6.1979 - 2 BvR 1060/78 -, BVerfGE 51, 324, 346 f und Beschl. v. 3.10.1979 - 1 BvR 614/79 -, BVerfGE 52, 214, 219 sowie zuletzt Beschl. v. 20.9.2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, 51 und Beschl. v. 16.8.2001 - 1 BvR 1002/01 -, NJW-RR 2001, 1523).
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Insofern ist der Staat verpflichtet, die mit einer Abschiebung verbundenen Gefahren für das Leben und die Gesundheit eines Ausländers gegenüber den mit der zwangsweisen Vollstreckung der Ausreisepflicht verbundenen öffentlichen Belangen im Einzelfall abzuwägen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 19.6.1979 - 2 BvR 1060/78 -, BVerfGE 51, 324, 346 f und Beschl. v. 3.10.1979 - 1 BvR 614/79 -, BVerfGE 52, 214, 219 sowie zuletzt Beschl. v. 20.9.2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, 51 und Beschl. v. 16.8.2001 - 1 BvR 1002/01 -, NJW-RR 2001, 1523). - BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01
Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der …
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Insofern ist der Staat verpflichtet, die mit einer Abschiebung verbundenen Gefahren für das Leben und die Gesundheit eines Ausländers gegenüber den mit der zwangsweisen Vollstreckung der Ausreisepflicht verbundenen öffentlichen Belangen im Einzelfall abzuwägen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 19.6.1979 - 2 BvR 1060/78 -, BVerfGE 51, 324, 346 f und Beschl. v. 3.10.1979 - 1 BvR 614/79 -, BVerfGE 52, 214, 219 sowie zuletzt Beschl. v. 20.9.2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, 51 und Beschl. v. 16.8.2001 - 1 BvR 1002/01 -, NJW-RR 2001, 1523). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02
Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Dabei ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 10.7.2003 - 11 S 2622/03 -, VBlBW 2003, 482 sowie Beschl. v. 7.5.2001 - 11 S 389/01 -, VBlBW 2002, 32), der sich die Kammer anschließt und die ihre Parallele in der gesetzlichen Wertung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG findet, eine grundrechtsverletzende Unverhältnismäßigkeit grundsätzlich immer dann gegeben, wenn aufgrund einer hinreichend abgesicherten Prognose die beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass der Ausländer im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Abschiebung einen erheblichen Gesundheitsschaden erleidet oder sich ein solcher Gesundheitsschaden in einem solchen Maße weiter verfestigt. - BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO § …
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Insofern ist der Staat verpflichtet, die mit einer Abschiebung verbundenen Gefahren für das Leben und die Gesundheit eines Ausländers gegenüber den mit der zwangsweisen Vollstreckung der Ausreisepflicht verbundenen öffentlichen Belangen im Einzelfall abzuwägen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschl. v. 19.6.1979 - 2 BvR 1060/78 -, BVerfGE 51, 324, 346 f und Beschl. v. 3.10.1979 - 1 BvR 614/79 -, BVerfGE 52, 214, 219 sowie zuletzt Beschl. v. 20.9.2001 - 2 BvR 1349/01 -, NJW 2002, 51 und Beschl. v. 16.8.2001 - 1 BvR 1002/01 -, NJW-RR 2001, 1523). - VGH Baden-Württemberg, 07.05.2001 - 11 S 389/01
Duldungsgrund, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, posttraumatische …
Auszug aus VG Freiburg, 04.02.2004 - 1 K 1620/01
Dabei ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 10.7.2003 - 11 S 2622/03 -, VBlBW 2003, 482 sowie Beschl. v. 7.5.2001 - 11 S 389/01 -, VBlBW 2002, 32), der sich die Kammer anschließt und die ihre Parallele in der gesetzlichen Wertung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG findet, eine grundrechtsverletzende Unverhältnismäßigkeit grundsätzlich immer dann gegeben, wenn aufgrund einer hinreichend abgesicherten Prognose die beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass der Ausländer im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Abschiebung einen erheblichen Gesundheitsschaden erleidet oder sich ein solcher Gesundheitsschaden in einem solchen Maße weiter verfestigt.
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07
Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des …
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung ist unter anderem gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (§ 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - VBlBW 2003, 482 und vom 15.10.2004 - 11 S 2297/04 juris, jeweils m. w. N.; s. auch BVerwG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 C 8.99 -, NVwZ 2000, 206 sowie VG Freiburg, Urteil vom 04.02.2004 - 1 K 1620/01 - juris).